§Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts—
bedingungen.

Versionsraum UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 11. August 2026

§ 1Begriffsbestimmungen

1.1 „Abonnementdauer“ bezeichnet die anfängliche Laufzeit des Abonnements des Versionsraum-Dienstes und jede nachfolgende Verlängerungsperiode (falls zutreffend).

1.2 „Autorisierte Nutzer“ sind zugelassene Nutzer oder Nutzer, die die Vorgaben von Versionsraum erfüllen und sich innerhalb des zulässigen Nutzungskontingents befinden.

1.3 „Drittanbieterdienste“ sind alle Anwendungen, Integrationen, Plugins, Software, Code, Online-Dienste, Systeme und andere Produkte, die nicht von Versionsraum entwickelt wurden und in irgendeiner Weise mit dem Versionsraum-Dienst interagieren.

1.4 „Kunde“ bezeichnet den Vertragspartner von Versionsraum, der Versionsraum mit der Erbringung der Versionsraum-Dienste für sich und die von ihm ausgewählten Nutzer beauftragt.

1.5 „Kundendaten“ sind Inhalte und alle anderen Daten, die für die Verwendung mit dem Versionsraum-Dienst ausgewählt wurden.

1.6 „Versionsraum-Code“ bezeichnet den Code, der von Versionsraum entwickelt und dem Kunden zur Nutzung in Verbindung mit dem Versionsraum-Dienst zur Verfügung gestellt wird, zu dem auch die von Versionsraum entwickelten und bereitgestellten SDK(s), Integrationen, APIs und Plugins gehören können.

1.7 „Versionsraum-Dienst“ umfasst die spezifischen eigenentwickelten Software-as-a-Service-Produkte von Versionsraum, einschließlich aller zugehörigen Versionsraum-Codes, mit Ausnahme von Drittanbieterdiensten.

1.8 „Versionsraum-Technologie“ bezeichnet den Versionsraum-Dienst, alle damit zusammenhängenden oder zugrundeliegenden Dokumentationen, Technologien, Codes, Know-how, Logos und Vorlagen, alles, was als Teil eines etwaigen Supports oder anderer Dienstleistungen geliefert wird, sowie alle Aktualisierungen, Änderungen oder abgeleiteten Werke eines der vorgenannten, einschließlich etwaigen Feedbacks.

1.9 „Verbundenes Unternehmen“ ist jede Organisation, die von einer Partei dieser Vereinbarung kontrolliert wird, oder die die Kontrolle über diese hat, oder die die gemeinsame Kontrolle mit einer der Parteien dieser Vereinbarung innehat, wobei „Kontrolle“ entweder die Befugnis zur Leitung der Geschäftsangelegenheiten der Organisation oder das Eigentum von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile der Organisation bedeutet.

1.10 „Vertrauliche Informationen“ umfassen Codes, Datensammlungen, Erfindungen, Know-how, Produktpläne sowie technische und finanzielle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauscht werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder aufgrund der Umstände, die mit der Offenlegung verbunden sind, und der Art der offengelegten Informationen vernünftigerweise als vertraulich gelten sollten.

Weitere Begriffe sind in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung oder in den entsprechenden servicespezifischen Bedingungen, Richtlinien oder Anlagen definiert.

§ 2Vertragsschluss

2.1 Die Online-Darstellung des Versionsraum-Dienstes beinhaltet noch kein bindendes Angebot, sondern stellt eine Aufforderung zur Bestellung an den Kunden dar.

Der Kunde gibt unter Geltung dieser AGB zwischen Versionsraum ein Vertragsangebot ab, indem der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses auf „kostenpflichtig bestellen“ klickt und dabei die Geltung der AGB durch Setzen des entsprechenden Hakens akzeptiert. Der SaaS-Vertrag kommt zustande, wenn Versionsraum die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail spätestens fünf Tage nach der Bestellanfrage annimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellanfrage folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellanfrage und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Vor Absenden der Bestellanfrage kann der Kunde seine Angaben prüfen und seine Angaben ggf. korrigieren. Eine Bestellung kann auch insgesamt durch Schließen des Browsers abgebrochen werden.

2.2 Versionsraum speichert den Vertragstext. Der Kunde kann den Vertragstext im Kundenkonto einsehen.

2.3 Die Vertragssprache ist deutsch.

2.4 Geltung der AGB bei Autorisierten Nutzern der Versionsraum-Dienste

Die Nutzungsbedingungen dieser AGB zwischen Versionsraum und dem Nutzer werden abgeschlossen,

  • indem der Nutzer bei der Registrierung seines Nutzer-Accounts bei „Ich habe die AGB gelesen und bin mit Ihrer Geltung einverstanden.“ einen Haken setzt oder
  • indem der Nutzer sich in sonstiger Weise mit der Geltung der AGB einverstanden erklärt.

§ 3Kontoeröffnung und Kontonutzung

3.1 Nutzung durch Autorisierte Nutzer

Autorisierte Nutzer können Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Dienstleister (wie Steuerberater etc.) des Kunden sein, einschließlich der mit dem Kunden Verbundenen Unternehmen, sofern ihre Nutzung nur zugunsten des Kunden erfolgt. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung und den Zugriff aller Autorisierter Nutzer und deren Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzung durch alle Autorisierter Nutzer in ihrer Gesamtheit wird auf ggfs. anwendbare Beschränkungen des Nutzungsumfangs angerechnet.

3.2 Anmeldung Autorisierter Nutzer

Der Kunde kann Autorisierte Nutzer zur Nutzung der Versionsraum-Dienste anmelden, indem er in der Account-Verwaltung einen neuen Nutzer-Account anlegt und mit „Kostenpflichtig aktivieren“ bestätigt. Dabei entstehen die jeweils angezeigten Zusatzkosten je autorisiertem Nutzer. Der Kunde kann Versionsraum auch in Textform beauftragen, einen oder mehrerer Nutzer unter diesem SaaS-Vertrag hinzuzufügen.

3.3 Kontosicherheit

Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Benutzer-IDs, Passwörter und andere Zugangsdaten (z.B. API-Token) für den Versionsraum-Dienst streng vertraulich behandelt und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Wenn ein autorisierter Nutzer nicht mehr für den Kunden tätig ist bzw. sein wird, liegt es in der Verantwortung des Kunden den Zugang dieser Person zu seinem Konto und allen Versionsraum-Diensten unverzüglich zu sperren und/oder das Konto zu löschen bzw. zu deaktivieren.

Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Konten, Passwörter oder Zugangsdaten und derer seiner Nutzer vorgenommen werden. Der Kunde hat Versionsraum unverzüglich über jeden Sicherheitsverstoß oder jede unberechtigte Nutzung seines Kontos zu informieren. Konten werden bestimmten Kunden und Nutzern gewährt und dürfen nicht mit anderen geteilt werden.

§ 4Laufzeit und Kündigung

4.1 Nutzung der Versionsraum-Dienste

Versionsraum gewährt dem Kunden und dem Nutzer ein weltweites, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht während der jeweiligen Abonnementdauer, auf den Versionsraum-Dienst in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ausschließlich für Geschäftszwecke des Kunden mit der vereinbarten Anzahl an Nutzern zuzugreifen und diesen zu nutzen.

Die Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet.

Der Kunde ist berechtigt, einzelne Nutzerprofile zu aktivieren oder zu deaktivieren. Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach tatsächlicher Nutzung gemäß der Regelung der Ziffer 9.1.

4.2 Dokumentation

Versionsraum stellt grundsätzlich keine Dokumentation zu den Versionsraum-Diensten zur Verfügung.

4.3 Allgemeine Einschränkungen

Folgende Handlungen sind dem Kunden untersagt (und dürfen auch keinem Dritten durch den Kunden gestattet werden):

  • (i) Vermietung, Kopie, Übertragung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Timesharing oder anderweitige Gewährung des Zugangs zum Versionsraum-Dienst an Dritte (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung erlaubten Nutzungshandlungen gemäß der Regelung in Ziffer 3.1);
  • (ii) den Versionsraum-Dienst (oder einen Teil davon) mit einer anderen Webseite, einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung als den oben ausdrücklich erlaubten zu verbinden, oder ihn zu nutzen, um diese bereitzustellen;
  • (iii) öffentliche Wiedergabe und/oder Verbreitung von Informationen über die Leistung des Versionsraum-Dienstes (die als Vertrauliche Informationen von Versionsraum gelten);
  • (iv) Modifizierung oder Erstellung eines vom Versionsraum-Dienst oder einem Teil davon abgeleiteten Werkes;
  • (v) Reverse-Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder anderweitiges Bestreben, den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentliche APIs für einen Versionsraum-Dienst zu erhalten oder abzuleiten, sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht erlaubt und dann nur nach Vorankündigung an Versionsraum;
  • (vi) Durchbrechen oder Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen oder der Nutzungskontrolle des Versionsraum-Dienstes;
  • (vii) Verbreitung jedweden Teils des Versionsraum-Dienstes mit Ausnahme der Mobilen Apps, wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet;
  • (viii) Zugriff auf den Versionsraum-Dienst zum Zwecke der Erstellung eines wettbewerbsfähigen Produkts oder Dienstes oder der Kopie seiner Funktionen oder Benutzeroberfläche;
  • (ix) Nutzung des Versionsraum-Dienstes ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Versionsraum für Zwecke der Produktbewertung, des Benchmarkings oder einer anderen vergleichenden Analyse, die zur Veröffentlichung bestimmt ist; und
  • (x) Entfernung oder Verschleierung von geschützten oder anderen im Versionsraum-Dienst enthaltenen Informationen.

§ 5Testnutzung, Testabonnement

5.1 Der Kunde kann ein Testabonnement von Versionsraum eingehen. Während dieser Testphase ist es dem Kunden gestattet, den Versionsraum-Dienst vollständig und vergütungsfrei zu testen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Dauer der Testphase 14 Tage. Danach entfällt das Nutzungsrecht. Der Abschluss eines Testabonnements ist lediglich einmal pro Kunde zulässig. Diese Beschränkung gilt auch, soweit der Vertragspartner eines weiteren Testabonnements eine dritte Person ist, jedoch der Kunde der ausschließliche Nutzer des Testabonnements ist. Ebenso ist es unzulässig, ein Testabonnement zu dem alleinigen Zweck abzuschließen, dieses einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

5.2 Besteht der begründete Verdacht, dass ein Kunde versucht, entgegen der Regelung weitere Testabonnements abzuschließen, ist Versionsraum berechtigt, alle bestehenden Testabonnements des Kunden mit sofortiger Wirkung zu beenden.

5.3 Wünscht der Kunde keine Weiternutzung der Versionsraum-Dienste, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb der Testphase schriftlich kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Ende der Testphase. Erfolgt keine Kündigung, so kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem Kunden und Versionsraum nach § 2 der vorliegenden AGB zustande.

§ 6Kundendaten und Sicherheit

6.1 Rechte an Kundendaten

Zwischen den Parteien behält der Kunde alle Rechte an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Versionsraum hiermit ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht, die Kundendaten in dem Umfang zu nutzen, der für die Bereitstellung des Versionsraum-Dienstes und der damit verbundenen Dienste für den Kunden erforderlich ist.

§ 7Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • (i) rechtlich angemessene Datenschutzrichtlinien einzuhalten und seinen Nutzern alle erforderlichen Auskünfte zu geben;
  • (ii) alle notwendigen Rechte, Freigaben und Einwilligungen einzuholen, um die Erfassung, Verarbeitung und Offenlegung von Kundendaten in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu ermöglichen und Versionsraum die in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte zu gewährleisten;
  • (iii) Bedingungen für alle Drittanbieterdienste einzuhalten, die in Verbindung mit dem Versionsraum-Dienst verwendet werden; und
  • (iv) keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass Versionsraum oder der Versionsraum-Dienst den Bedingungen von Dritten unterliegen (einschließlich Open-Source-Lizenzbedingungen).

Der Kunde versichert, dass die Erhebung, Nutzung und Offenlegung von Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich geistigen Eigentums, Datenschutz, Datensicherheit und sonstiger Persönlichkeitsrechte. Der Kunde erkennt an, dass Versionsraum die Inhalte nicht überwacht oder überprüft, und dass der Kunde zwischen den Parteien für alle Inhalte verantwortlich ist.

§ 8Support

Versionsraum stellt werktags während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 7:30 Uhr bis 17 Uhr, im Folgenden „Servicezeit“) Support per Ticketsystem zur Verfügung. Über das Ticketsystem kann der Kunde Störungen des Versionsraum-Dienstes melden.

Versionsraum übernimmt die Pflege des Versionsraum-Dienstes, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Störungen innerhalb angemessener Zeit und stellt dem Kunden Updates und neue Versionen des Versionsraum-Dienstes nach freiem Ermessen zur Verfügung, sobald diese zur Nutzung freigegeben ist.

§ 9Gebühren, Zahlungsbedingungen

9.1 Gebühren

Für die Nutzung der Versionsraum-Dienste wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr pro lizenziertem Nutzer ergibt sich direkt aus der Produktseite der Online-Darstellung, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Versionsraum auf Basis der vorliegenden AGB getroffen wurden (z. B. über die Anwendung von Rabatten).

Die Gebühren für die Nutzung der Versionsraum-Dienste sind zum Ende eines jeden Monats fällig. Die Zahlung der Gebühren erfolgt auf monatlicher Basis. Hält der Kunde die unter § 9.2 geregelten Zahlungsbedingungen nicht ein, kann Versionsraum die Zahlung der Gebühren bis zum Ende der aktuellen Abonnementdauer nach § 10.2 verlangen.

Die Gebühren werden anhand des tatsächlichen monatlichen Nutzungsumfangs berechnet und entsprechend am Ende des Monats dem Kunden in Rechnung gestellt. Dabei wird auf die aktiven Nutzerprofile im vom Kunden genutzten Versionsraum-Dienst abgestellt. Die Deaktivierung eines Nutzerprofils gilt ab dem Folgemonat und wird entsprechend für die Berechnung der Gebühren ab dem Monat, der auf den Monat der Deaktivierung des Nutzerprofils folgt, berücksichtigt.

9.2 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland). Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erteilt der Kunde hierzu über Stripe ein SEPA-Lastschriftmandat und ermächtigt Versionsraum bzw. den Zahlungsdienstleister zum wiederkehrenden Einzug der fälligen Gebühren mittels SEPA-Lastschrift. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Der Einzug erfolgt am Anfang des auf den Nutzungsmonat folgenden Monats. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe.

Eine Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels bzw. der Bankverbindung hat der Kunde unverzüglich über sein Kundenkonto vorzunehmen oder Versionsraum mitzuteilen.

§ 10Laufzeit von Abonnements

10.1 Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und wird bis zur Kündigung fortgesetzt.

10.2 Abonnementdauer und Verlängerung

Bei Vertragsschluss gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen eine einmonatige Laufzeit für das Abonnement. Wenn kein Startdatum vereinbart ist, beginnt das Abonnement, sobald der Kunde für den Versionsraum-Dienst freigeschaltet wird. Jede Abonnementdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, es sei denn eine der Parteien kündigt den Vertrag nach § 11.1 dieser AGB.

§ 11Kündigung

11.1 Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Abonnementdauer in Textform kündigen. Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt (vgl. § 11.2 dieser AGB).

11.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei:

  • (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung (einschließlich der Nichtzahlung von Gebühren in einem Umfang des Entgeltes für zwei Monate) nicht innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt, die genaue Angaben zum Verstoß enthält;
  • (ii) den Betrieb einstellt ohne einen Nachfolger; oder
  • (iii) wenn der Kunde gegen die Bestimmungen unter § 4 (Nutzungsrechte) oder § 7 (Pflichten des Kunden) verstößt, oder wenn er wiederholt gegen diese Vereinbarung verstößt.

11.3 Beendigungsfolgen

Mit Beendigung dieser Vereinbarung:

  • (i) erlöschen die Lizenzrechte des Kunden, und er muss unverzüglich (a) die Nutzung des/der betreffenden Versionsraum-Dienste(s) (einschließlich der damit verbundenen Versionsraum-Technologie) einstellen, (b) jegliche Versionsraum-Dokumentation, Passwörter und Zugangscodes und alle anderen Vertraulichen Informationen von Versionsraum, die sich im Besitz, im Gewahrsam oder in der Kontrolle des Kunden befinden, löschen (oder auf Anfrage von Versionsraum zurückgeben);
  • (ii) erlischt das Recht des Kunden, auf Kundendaten im jeweiligen Versionsraum-Dienst zuzugreifen, und Versionsraum kann die Kundendaten nach sechzig (60) Tagen ab dem Datum der Kündigung löschen; und
  • (iii) stellt Versionsraum auf schriftliche Anfrage innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Kündigung eine Kopie der Kundeninhalte in einem branchenüblichen Format zur Verfügung.

Kündigt Versionsraum diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß § 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund), werden alle Zahlungen für den verbleibenden Teil der Abonnementdauer fällig und sind vom Kunden unverzüglich zu zahlen. Wenn der Kunde diese Vereinbarung gemäß § 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) aus wichtigem Grund kündigt, erhält der Kunde eine Rückerstattung des im Voraus gezahlten Betrags für den gekündigten Teil der maßgeblichen Abonnementdauer. Außer in den Fällen, in denen in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Anspruch vorgesehen ist, können alle Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Kündigung oder Aussetzung, nebeneinander geltend gemacht werden und verdrängen nicht andere Rechte oder Ansprüche, die einer Partei möglicherweise zur Verfügung stehen.

11.4 Sperrung des Zugangs

Versionsraum kann den Zugang des Kunden zu den Versionsraum-Diensten sperren, wenn:

  • (i) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung um vierzehn oder mehr Tage in Verzug ist; oder
  • (ii) der Kunde nach Benachrichtigung eine Beschränkung des Nutzungsumfangs überschritten hat.

Versionsraum kann auch den Zugang des Kunden zu den Versionsraum-Diensten sperren, Kundendaten entfernen oder Drittanbieterdienste deaktivieren, wenn Versionsraum feststellt, dass (a) der Kunde gegen die Bestimmungen unter § 4 (Nutzungsrechte) oder § 7 (Pflichten des Kunden) verstoßen hat, oder (b) eine Sperre erforderlich ist, um Schaden oder eine Haftung gegenüber anderen Kunden oder Dritten zu verhindern oder die Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit oder Integrität des Versionsraum-Dienstes zu wahren.

Versionsraum übernimmt keine Haftung für Maßnahmen, die wie oben beschrieben zulässig sind. Sofern diese Vereinbarung jedoch nicht gekündigt wurde, wird Versionsraum mit dem Kunden zusammenarbeiten, um den Zugang zum Versionsraum-Dienst unverzüglich wiederherzustellen, sobald Versionsraum verifiziert hat, dass der Kunde den Grund für die Sperre beseitigt hat.

§ 12Vertrauliche Informationen

12.1 Geheimhaltungspflicht

Jede Partei (als empfangende Partei):

  • (i) muss die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung gestattet; und
  • (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden.

Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Agenten oder Auftragnehmern und mit denen ihrer Verbundenen Unternehmen teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben (was für Versionsraum auch Subunternehmer einschließt), vorausgesetzt, dass die Partei für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts (§ 12) durch jegliche Empfänger verantwortlich bleibt und dass diese Empfänger an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt dargelegten.

Dieselbe Geheimhaltungspflicht besteht auch für Gegenstände, die Vertrauliche Informationen verkörpern. Insbesondere darf der Kunde nicht durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen dieses Gegenstands („Reverse Engineering“) die darin verkörperte Vertrauliche Information erlangen.

12.2 Ausschlüsse

Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für (und Vertrauliche Informationen beinhalten nicht) Informationen, die:

  • (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden;
  • (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren;
  • (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder
  • (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden.

Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig) und unterstützt die andere Partei bei allen Bemühungen, eine vertrauliche Behandlung der Informationen zu erhalten.

12.3 Vertragsstrafe

Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht kann die jeweilige Partei die Zahlung einer angemessene Vertragsstrafe von der jeweils anderen Partei verlangen, deren Höhe von der jeweiligen Partei nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, im Rahmen bis 25.000,- Euro.

12.4 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den Datenschutzinformationen der Versionsraum UG (haftungsbeschränkt). Sofern und soweit der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an den Anbieter übermittelt oder diesem den Zugriff hierauf gewährt, gilt Folgendes:

Mit dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt gleichzeitig, vorbehaltlich individueller Vereinbarungen mit der Versionsraum UG (haftungsbeschränkt) ein die AGB ergänzender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwischen der Versionsraum UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden zustande. Der jeweils aktuelle Text des AVV ist unter /avv sowie im Kundenprofil unter „Vertragswesen“ abrufbar.

Der Kunde wird über wesentliche Änderungen in geeigneter Weise informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die geänderte Fassung als vereinbart.

§ 13Versionsraum-Technologie

13.1 Eigentum und Updates

Dies ist eine Abonnementvereinbarung für den Zugang zum Versionsraum-Dienst und dessen Nutzung. Der Kunde erkennt an, dass er nur ein begrenztes Recht zur Nutzung des Versionsraum-Dienstes erhält und dass keine Eigentumsrechte auf den Kunden übertragen werden. Dies ist kein Leasing- oder Mietvertrag über Computersoftware. Der Versionsraum-Dienst wird als Online-Produkt gehostet und ist über Web-Apps zugänglich. Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er kein Recht hat, eine Kopie der Software hinter einem Versionsraum-Dienst zu erhalten, und dass Versionsraum nach eigenem Ermessen Updates, Bugfixes, Änderungen oder Verbesserungen am Versionsraum-Dienst vornehmen kann. Der Kunde stimmt zu, dass Versionsraum (oder seine Lieferanten) alle Rechte für die Versionsraum-Technologie (die Vertrauliche Informationen von Versionsraum darstellt) behält und alle Lizenzen behält, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt wurden.

13.2 Feedback

Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Versionsraum Vorschläge, Kommentare, Verbesserungen, Informationen, Ideen oder andere Rückmeldungen oder damit zusammenhängende Materialien zur Verfügung zu stellen (zusammen „Feedback“), gewährt der Kunde Versionsraum hiermit ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, unterlizenzierbares, gebührenfreies Recht und die Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Offenlegung, Lizenzierung, Verbreitung und Verwertung von Feedback in irgendeiner Weise ohne Verpflichtung, Zahlung oder Einschränkung aufgrund von Rechten am geistigen Eigentum oder sonstigen Rechten; jedoch wird Versionsraum den Kunden nicht als Quelle des Feedbacks ausweisen. Feedback wird zur Vertraulichen Information von Versionsraum und nichts in dieser Vereinbarung schränkt das Recht von Versionsraum ein, Produkte unabhängig zu verwenden, zu entwickeln, zu bewerten oder zu vermarkten, unabhängig davon, ob Feedback integriert ist oder nicht.

§ 14Freistellung

14.1 Freistellung durch Versionsraum

14.1.1 Versionsraum verpflichtet sich, den Kunden gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidigen und von diesen freizustellen, die sich ergeben aus einer Verletzung von EU-mitgliedstaatlichen Patenten, Urheberrechten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen durch den Versionsraum-Dienst selbst, wie von Versionsraum zur Verfügung gestellt, und durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung genutzt, sofern Versionsraum die Verletzung zu vertreten hat. Als Reaktion auf Ansprüche aus Verletzung oder auf mögliche Ansprüche aus Verletzung, falls durch Vergleich oder gerichtliche Verfügung erforderlich oder falls Versionsraum die Handlungen als erforderlich zur Vermeidung von wesentlicher Haftung erachtet, kann Versionsraum nach eigenem Ermessen (i) sich eine Lizenz für den betroffenen Teil des Versionsraum-Dienstes beschaffen; (ii) den Versionsraum-Dienst dergestalt modifizieren, dass eine Verletzung vermieden wird, aber der Versionsraum-Dienst im Wesentlichen gleichwertig ist; oder (iii) diesen Vertrag kündigen und alle im Voraus gezahlten Abonnementgebühren für den gekündigten Teil der maßgeblichen Abonnementdauer an den Kunden zurückerstatten.

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen, ist Versionsraum nicht gemäß diesem § 14.1.1 verpflichtet, soweit die Verletzungen Ergebnis sind von (a) Drittanbieterdiensten oder Kombinationen mit diesen; (b) Modifikationen des Versionsraum-Dienstes durch eine andere Partei als Versionsraum oder die Subunternehmer von Versionsraum; oder (c) Nutzung eines Versionsraum-Codes der nicht der jeweils aktuellen Version entspricht.

Die in diesem § 14.1.1 genannten Verpflichtungen von Versionsraum sind auch nicht anwendbar bei Verstoß gegen diese Vereinbarung; in Bezug auf Kundendaten oder den in den Kundendaten enthaltenen Inhalt oder enthaltenen Informationen.

14.1.2 § 14.1.1 enthält die einzigen und ausschließlichen Ansprüche des Kunden und die einzige Haftung von Versionsraum oder der Lieferanten, Organe, gesetzliche Vertreter, Direktoren, Mitarbeiter, Gesellschafter, Auftragnehmer oder Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Versionsraum in Bezug auf Ansprüche aus Verletzung von geistigem Eigentum.

14.2 Freistellung durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Versionsraum gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidigen und von diesen freizustellen, die sich auf Grundlage von Kundendaten oder einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Bestimmungen unter § 7 (Pflichten des Kunden) ergeben.

14.3 Verfahren

Die Verteidigungs- und Freistellungspflichten jeder Partei gelten unter der Voraussetzung, dass die zur Freistellung verpflichtete Partei: (i) die schriftliche Mitteilung bezüglich einer Forderung unverzüglich erhält; (ii) das ausschließliche Recht hat, die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung der Forderung zu kontrollieren und zu leiten; und (iii) jede vernünftigerweise erforderliche Unterstützung der freigestellten Partei auf Kosten (in Bezug auf angemessene Auslagen) der zur Freistellung verpflichteten Partei erhält.

Die zur Freistellung verpflichtete Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei keine Vergleiche abschließen, wenn der Vergleich erfordern würde, dass die freigestellte Partei ein Verschulden zugibt, Beträge zahlt, die die zur Freistellung verpflichtete Partei im Rahmen dieses Abschnitts zahlen muss, oder andere Maßnahmen (als in Bezug auf den Versionsraum-Dienst oder Funktionen) ergreift oder unterlässt. Die freigestellte Partei kann auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand an einer Klage teilnehmen.

§ 15Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistung

15.1 Sollbeschaffenheit

Während der Abonnementdauer gewährleistet Versionsraum gegenüber dem Kunden, dass: (i) der Versionsraum-Dienst im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Online-Darstellung des Versionsraum-Dienstes betrieben wird; und (ii) Versionsraum sich wirtschaftlich angemessen bemühen wird, den Versionsraum-Code frei von Viren bereitzustellen, bevor er dem Kunden zur Verfügung gestellt wird (zusammenfassend die „Sollbeschaffenheit“).

Der Kunde muss Versionsraum innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Entdeckung schriftlich benachrichtigen und einen kurzen Hinweis auf die geltende Sollbeschaffenheit sowie eine detaillierte Beschreibung der möglichen Verletzung beifügen.

Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht einseitig durch Minderung der Gebühr durchsetzen, soweit keine Verständigung mit dem Versionsraum über die Höhe der Minderung erzielt werden kann. Bereicherungsrechtliche- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Macht der Kunde innerhalb dieser Frist einen rechtmäßigen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber Versionsraum geltend, wird Versionsraum nach eigenem Ermessen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den betroffenen Teil des Versionsraum-Dienstes zu reparieren oder die Dienstleistungen erneut zu erbringen (falls zutreffend), oder, wenn Versionsraum feststellt, dass diese Art der Nacherfüllung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann jede Partei diesen Vertrag mit unverzüglicher schriftlicher Mitteilung kündigen. Bei Kündigung aufgrund einer fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung nach diesem Abschnitt erhält der Kunde eine Rückerstattung aller vorausbezahlten Abonnementgebühren für den gekündigten Teil der jeweiligen Abonnementdauer. Die in diesem Abschnitt dargestellten Ansprüche sind die einzigen und ausschließlichen Ansprüche des Kunden (und die einzige Haftung von Versionsraum) zur Beseitigung von Mängeln; daneben haftet Versionsraum nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch einen Mangel verursacht wurde, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart wurde und nur im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung.

Ungeachtet des Vorstehenden umfasst die Sollbeschaffenheit nicht und Versionsraum haftet nicht für: (a) Fehler in oder resultierend aus Drittanbieterdiensten; (b) Missbrauch oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden; (c) Änderungen oder Dienstleistungen durch andere Personen als Versionsraum oder seine Subunternehmer; oder (d) jede Version des Versionsraum-Codes, die nicht die jeweils neueste Version ist.

15.2 Negative Beschaffenheitsvereinbarung

Mit Ausnahme der vorstehend genannten Sollbeschaffenheit werden die gesamte Versionsraum-Technologie und die damit verbundenen Dienste „wie sie sind“ und „nach Verfügbarkeit“ zur Verfügung gestellt. Weder Versionsraum noch seine Lieferanten übernehmen andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistungen oder Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit, des Eigentums, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten. Versionsraum gibt keine anderen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, dass die Versionsraum-Technologie den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht, dass die Kundendaten korrekt, vollständig oder verlustfrei erhalten werden, oder dass die Versionsraum-Technologie rechtzeitig, ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Versionsraum garantiert oder gewährleistet nicht, dass die Sicherheitsmaßnahmen fehlerfrei sind und ist nicht verantwortlich oder haftbar für unbefugten Zugriff, der außerhalb der angemessenen Kontrolle von Versionsraum liegt. Versionsraum ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für Drittanbieterdienste oder Nicht-Versionsraum-Dienste (einschließlich Verzögerungen, Unterbrechungen, Übertragungsfehler, Sicherheitsausfälle und andere durch diese Elemente verursachte Probleme), für Regulierte Daten, die vom Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, oder für die Erfassung oder Verwendung und Offenlegung von Kundendaten, die durch diese Vereinbarung genehmigt wurden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die verschuldensunabhängige Haftung von Versionsraum im Rahmen von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen ist. Versionsraum haftet für solche Mängel und Verstöße nur, wenn Versionsraum schuldhaft gehandelt hat (Vertretenmüssen) und nur gemäß der in dieser Vereinbarung vereinbarten Haftungsbeschränkungen. Ferner ist das Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels gemäß § 536a Absatz 2 BGB ausgeschlossen.

§ 16Haftungsbeschränkung

16.1 Haftung

Soweit in diesem § 16 (insbesondere in § 16.3) nicht anders geregelt, haften die Parteien und ihre Lieferanten nur für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann („Kardinalpflicht“) und haften die Parteien und ihre Lieferanten der Höhe nach nur für den Schaden, der typischerweise vorhersehbar ist. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

16.2 Haftungsbeschränkung

Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden für alle Schäden unter diesem Vertrag, die von der haftenden Partei und ihren Lieferanten verursacht werden, den Betrag nicht übersteigt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs an Versionsraum für die betroffenen Versionsraum-Dienste oder damit verbundene Dienstleistungen gezahlt hat. Dieser § 16.2 gilt jedoch nicht für: (i) Verteidigungskosten und Schadensersatz, die von einer zur Freistellung verpflichteten Partei an Dritte gemäß § 14 (Freistellung) zu zahlen sind; und (ii) Zahlungsverpflichtungen des Kunden, wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen.

16.3 Ausnahmen

Keine der Beschränkungen unter § 16 schließt die Haftung einer der Parteien für Schäden aus, die unmittelbar entstehen aus: (i) Vorsatz; (ii) grober Fahrlässigkeit; (iii) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; (iv) Verletzung einer Garantie, die ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet werden muss; oder (v) zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 17Drittanbieterdienste

Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Drittanbieterdienste in Verbindung mit den Versionsraum-Diensten zu nutzen, können diese Produkte auf die Kundenumgebung des Versionsraum-Dienstes zugreifen, einschließlich der Kundendaten. Sofern nicht anders vereinbart, unterstützt Versionsraum keine Drittanbieterdienste und lehnt jede Verantwortung und Haftung für diese Elemente und ihren Zugriff auf die Versionsraum-Dienste ab, einschließlich der Änderung, Löschung, Offenlegung oder Erfassung von Kundendaten. Versionsraum übernimmt weder eine Garantie noch eine sonstige Haftung für diese Drittanbieterdienst. Versionsraum ist in keiner Weise verantwortlich für Kundendaten, sobald sie vom Kunden oder unter Anweisung oder Kontrolle des Kunden übertragen, kopiert oder aus den Versionsraum-Diensten entfernt wurden.

§ 18Allgemeines

18.1 Abtretung

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung sowie Rechte und Pflichten unter dieser ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei diese Vereinbarung sowie die Rechte und Pflichten hierunter ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere abtreten kann. Jeder Versuch, diese Vereinbarung sowie der Rechte und Pflichten hierunter zu übertragen oder abzutreten, außer wenn dies ausdrücklich genehmigt wurde, ist ungültig. Diese Vereinbarung ist bindend und gilt zugunsten der zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare jeder Partei.

18.2 Mitteilungen

Jede Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde muss alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich Mitteilungen über Verstöße gegen diese Vereinbarung sowie Gewährleistungs- und Freistellungsansprüche) per Post an Versionsraum senden. Versionsraum kann auch betriebliche Mitteilungen den Versionsraum-Dienst betreffend oder andere geschäftsbezogene Mitteilungen durch deutlich sichtbare Veröffentlichung der Mitteilung auf dem Versionsraum-Dienst bereitstellen. Jede Partei stimmt dem Erhalt elektronischer Mitteilungen zu.

18.3 Werbung

Sofern nicht anders festgelegt, kann Versionsraum den Namen, das Logo und die Marken des Kunden verwenden, um den Kunden auf der Webseite von Versionsraum und anderen Marketingmaterialien als Versionsraum-Kunden aufzuführen.

18.4 Subunternehmer

Versionsraum kann Subunternehmer einsetzen und ihnen gestatten, die Versionsraum gewährten Rechte auszuüben, um den Versionsraum-Dienst und die damit verbundenen Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, einschließlich z.B. des Hosting-Dienstes und des Zahlungsdienstes (Stripe Payments Europe, Ltd.) von Versionsraum. Vorbehaltlich aller Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung bleibt Versionsraum jedoch verantwortlich für: (i) die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch ihre Subunternehmer; und (ii) die Gesamtleistung der Versionsraum-Dienste, falls und wie in dieser Vereinbarung gefordert.

Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten können zusätzlichen Bestimmungen unterliegen, siehe den entsprechenden AVV für weitere Einzelheiten.

18.5 Unabhängige Vertragspartner

Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Agenturverhältnis. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verpflichten oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.

18.6 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, wie z.B. Streik, Epidemien, Pandemien, Blockade, Krieg, Terroranschlag, Unruhen, Naturkatastrophen, Ausfall oder Einschränkung von Stromversorgung, Telekommunikation oder von Datennetzen und -diensten, oder Regierungsmaßnahmen.

18.7 Export

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Export- oder Importgenehmigungen für die Nutzung der Versionsraum-Dienste und für Kundendaten einzuholen.

18.8 Updates

Während einer Abonnementdauer kann Versionsraum die Datenschutzerklärung und diese AGB nach eigenem Ermessen aktualisieren, um Prozessverbesserungen oder Änderungen der Verfahren zu berücksichtigen. Soweit eine Aktualisierung dieser AGB die Rechte des Kunden oder des Nutzers ändert wird Versionsraum diese über die Aktualisierung informieren. Die aktualisierten AGB werden dem Kunden oder dem Nutzer gegenüber wirksam, wenn er der Aktualisierung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information widerspricht.

18.9 Änderungen, Verzichtserklärungen

Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person jeder Partei durchgeführt werden. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einer Bestellung hat diese Vereinbarung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Eine Verzichtserklärung wird nicht implizit aus dem Verhalten oder dem Versäumnis, Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auszuüben, abgeleitet. Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person der verzichtenden Partei ausgefertigt werden.

18.10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Versionsraum und der Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommend wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhaltes dieser Vereinbarung herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

18.11 Keine Rechte Dritter

Diese Vereinbarung verleiht keinem Dritten das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen. Der Kunde erkennt an, dass jede Bestellung nur die Nutzung durch und für die in der Bestellung genannte(n) juristische(n) Person(en) erlaubt.

18.12 Vollständige Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Erklärungen in Bezug auf die Versionsraum-Technologie oder einen anderen Gegenstand, der unter diese Vereinbarung fällt. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gelten nicht für diesen Vertrag. Alle vom Kunden gestellten Bedingungen (auch im Rahmen einer Bestellung des Kunden oder einer anderen vom Kunden verwendeten Geschäftsform) dienen nur zu Verwaltungszwecken und haben keine Rechtswirkung. Es können mehrere Ausfertigungen dieser Vereinbarung unterzeichnet werden, auch in elektronischer Form, von denen jede als Original gilt und alle Ausfertigungen zusammen ein und dieselbe Vereinbarung bilden.

18.13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen, ist Osnabrück.